Segelclub Solingen e.V.
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SKS

Sportküstenschifferschein

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als freiwilliger Führerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 3,68 KW (5 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrts- und Seestraßen führen will. Viele Vercharterer setzen diesen Schein voraus, um eine Yacht zu mieten. Der Geltungsbereich ist die 12 sm-Zone. Es gibt die Versionen unter Motor oder unter Segel und Motor. Voraussetzung ist der Sportbootführerschein See.

Voraussetzungen:

skslogo
  • Mindestens 16 Jahre alt am Tage der Prüfung
  • Ärztliches Attest
  • 1 Passbild (35x45mm), mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerscheins See
  • Erklärung zum Lastschriftverfahren
  • Zur Ausstellung: Eine Bescheinigung über gefahrene 300 Seemeilen
  • Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins (siehe Liste der Prüfungstermine) beim Prüfungsausschuss Bremen vorliegen.

Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung unter Motor und eventuell Segeln oder Segelsurfen sowie die Ausstellung des Führerscheins zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer.

Ablauf der Prüfung:

1. Die theoretische Prüfung untergliedert sich in zwei Teile: einen Fragebogen und eine Kartenaufgabe.

 Der Fragenkatalog für den Sportküstenschifferschein enthält fünf Teile.

    Der Teil Navigation beinhaltet 118 Fragen. 
    Der Teil Schifffahrtsrecht beinhaltet 110 Fragen.
    Der Teil Wetterkunde beinhaltet 101 Fragen.
    Der Teil Seemannschaft I beinhaltet 155 Fragen.
    Der Teil Seemannschaft II beinhaltet 163 Fragen.

    Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 15 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen. Es sind max. 60 Punkte erreichbar. Bei 60-39 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 38-33 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 32-0 Punkten hat man nicht bestanden.
    Den Fragenkatalog für den Sportküstenschifferschein und Übungsbögen sind im Buchhandel erhältlich.

Die Beantwortung des Fragebogens darf maximal 90 Minuten betragen.

Für die Kartenaufgabe
muß der Bewerber die deutsche Übungskarte Nr. 30 und die britische Übungskarte Nr. 1875 (beide Stand 2005) und das Begleitheft aus 2005 für die Kartenaufgaben mit den entsprechenden Auszügen aus der nautischen Literatur mitbringen. Daneben sind die Karte I / INT I (Zeichen, Abkürzungen und Begriffe in deutschen Seekarten) und ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Zugelassen sind auch fertige Kurs- oder Gezeitenumrechnungsschemata.

Es wird eine Kartenaufgabe aus nicht offengelegten Aufgaben mit 18 Fragen gestellt. Es sind max. 30 Punkte erreichbar. Bei 30-20 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 19-17 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 16-0 Punkten hat man nicht bestanden. Ähnliche Kartenaufgaben sind ebenfalls  im Buchhandel erhältlich.

Die Beantwortung der Kartenaufgabe darf maximal 90 Minuten betragen.

 

2. Bei der praktischen Fahrprüfung unterscheidet man den Teil unter Motor und den Teil unter Segeln.

Bei beiden Prüfungen wird die Kenntnis des Acht-, Kreuzknoten, Schot-, Pal-, Stopper-, Webleinen-, Roringstek sowie von 2 halben Schlägen vorausgesetzt. Fünf Knoten werden geprüft. Diese fünf müssen in korrekter Weise gesteckt werden.

Bei der Prüfung unter Motor wird das An- und Ablegen, das Fahren nach Schiffahrtszeichen und das Person-über-Bord-Manöver auf einem Schiff von etwa 10 m Länge (34 Fuß) geprüft. Der Prüfer ist mit an Bord. Andere Prüfungsteile können Motorenkunde oder Aufgaben am GPS bzw. nautischen Unterlagen sein.

Bei der Prüfung unter Segel und Motor wird zu der Prüfung oben das An- und Ablegen, das Fahren von Kursen und das Person-über-Bord-Manöver unter Segeln geprüft. Der Prüfer ist mit an Bord. Bei dem Person-über-Bord-Manöver werden das Standard-Manöver mit einem Beinaheaufschiesser oder schwierigere Manöver gefordert (Quick-Stop, Münchener Manöver, Beiliegen).

Bei den meisten Manövern bekommt man bei Fehlern einen zweiten Versuch. Wird beim Person-über-Bord-Manöver die Person überfahren oder der Motor nicht ausgekuppelt, so wird die Prüfung für den Bewerber als nicht bestanden gewertet.

Zusätzlich können verschiedene Kenntnisse im Umgang mit Yachten geprüft werden.

Quelle: http://www.pa-bremen.de/sks.php

P.S.: Die Prüfungen finden aber NICHT in Bremen statt! Angaben zu unseren Prüfungsorten finden sich bei Zeiten auf der Ausbildungsseite.

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