Segelclub Solingen e.V.
Segelclub Solingen e.V.

Sprechfunk

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I.

Voraussetzungen:

Sprechfunkzeugnis
  • Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
  • Ärztliches Attest
  • 1 Passbild (35x45mm), mit Namen versehen
  • Erklärung zum Lastschriftverfahren
  • ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW-Betriebszeugnisses II
  • Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins (siehe Liste der Prüfungstermine) beim Prüfungsausschuss Bremen vorliegen.

Prüfungsgebühren:

Die Prüfungsgebühr setzt sich aus einer Gebühr für die Anmeldung, für die theoretische und praktische Prüfung sowie die Ausstellung des Funkzeugnisses zusammen. Dazu die Mehrwertsteuer, nach Aufwand die jeweiligen Kosten für die Bereitstellung der Prüfungsräume und Reisekosten der Prüfer.

Ablauf der Prüfung:

Der Ablauf der Prüfung für das Funkbetriebszeugnis SRC ist wie folgt:.

  1. Der Fragenkatalog für das SRC enthält 257 Fragen. Daraus wird die schriftliche Beantwortung eines Bogens aus 10 möglichen Fragebögen mit 30 Fragen gefordert.
    Es sind max. 45 Punkte erreichbar. Bei 45-36 Punkten kann von der mündlichen Prüfung abgesehen werden, d.h. man hat im Normalfall bestanden. Bei 35-32 Punkten wäre man in der mündlichen Nachprüfung. Diese findet am selben Tag statt. Von 31-0 Punkten hat man nicht bestanden.
     
  2. Aufnahme von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer  Sprache mit anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche.
     
  3. Abgabe von einer aus 27 Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textes in deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
     
  4. Pflichtaufgaben sind die praktische Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander kommunizierenden UKW-DSC-Seefunkanlagen in englischer Sprache. Zwei Bewerber werden zugleich geprüft.

    lfd. Nr.

    A

    B

    1

    Controller editieren und Senden eines Notalarms

    Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms

    2

    Aussenden einer Notmeldung

    Controller editieren, Weiterleiten eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not

    3

    Beenden des Notverkehrs

    Aufhebung eines Fehlalarms

    4

    Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung

    Speicherabfrage, Aufnahme der Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen

  5. Sonstige Fertigkeiten, wie Einstellen des Controllers, Editieren des Controllers und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Routinefunkverkehr mit einer Seefunk- oder Küstenfunkstelle oder Funkstille gebieten in deutscher Sprache.
    Bei Fehlern bekommt man einen zweiten Versuch für die jeweilige Aufgabe.
    Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Übersetzung der Texte max. je 15 Minuten, die praktische Prüfung max. 20 Minuten betragen.

Quelle: http://www.pa-bremen.de/src.php

P.S.: Die Prüfungen finden aber NICHT in Bremen statt! Angaben zu unseren Prüfungsorten finden sich bei Zeiten auf der Ausbildungsseite.

[Start] [Über uns] [Termine] [Zeitung] [Ausbildung] [SBF-Binnen] [SBF-See] [Sprechfunk] [Opti] [SKS] [Kontakt] [Impressum] [Links]

Neue Vereinsadresse:     Röntgenstraße 22, 42719 Solingen